 
| | MODERNISIERUNG UND INSTANDSETZUNG | Für die Modernisierung und Instandsetzung gibt es für Eigentümer in Sanierungsgebieten die indirekte Förderung durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten und zinsverbilligte Darlehen. Bei der Modernisierung von Wohngebäuden sind erhöhte Abschreibungen über 12 Jahre (§ 7 h EStG) möglich.
Bis 2001 stand darüber hinaus das Programm der "Sozialen Stadterneuerung" zur umfassenden Erneuerung der Altbauten zur Verfügung. Bevor dieses aus finanziellen Gründen eingestellt wurde, konnten 99 Wohnungen gefördert werden (siehe Plan).
Über Hilfen und finanzielle Unterstützungen, mit denen Sie Ihre Ideen und Ihr Projekt realisieren können, geben Ihnen die BSG Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft mbH sowie der Fachbereich Stadtplanung des Bezirksamts Neukölln gerne Auskunft.
Weitere Informationen erhalten Sie im Archiv. |
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