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Wohnen an der Wederstraße |
| Die Wohnqualität steigt durch Modernisierung der Gebäude und durch Maßnahmen im öffentlichen Raum | Im Gebiet um die Wederstraße
wurde schon immer gearbeitet und gewohnt. Innerhalb von 100 Jahren hat sich so eine heterogene Nutzungsstruktur entwickelt, in der Wohnhäuser, Gewerbeund Handwerksbetriebe oftmals dicht nebeneinander liegen. Diese für das Gebiet charakteristische Mischung soll erhalten bleiben. Ein Schwerpunkt der Stadterneuerung ist jedoch auch eine partielle Neuordnung der Nutzungen in bestimmten Teilbereichen. Der Flächennutzungsplan 1994 gibt für das Sanierungsgebiet die Entwicklungsrichtung Wohnen für den westlichen Bereich vor, während sich im östlichen Bereich gewerbliche Nutzungen und Mischnutzungen konzentrieren sollen. Das hängt mit der Autobahnplanung zusammen: im westlichen Bereich wird die Autobahn im Tunnel geführt, der Tunneldeckel als Parkanlage ausgebildet werden, eine Attraktion für das Wohnen in diesem Bereich. Störende Betriebe sollen aus den überwiegend dem Wohnen vorbehaltenen Bereichen
verlagert werden. Diese Verlagerungen sollen aber nach Möglichkeit innerhalb des Gebietes stattfinden und zu einer zufriedenstellenden Lösung für alle Beteiligten führen. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde ein Potential von ca. 531 Neubauwohnungen ermittelt. Davon sollen allein ca. 170 Wohnungen auf den Grundstücken Britzer Damm 1-5 und Bendastraße 11 c errichtet werden. Zwei kleinere Neubauvorhaben mit insgesamt 49 Wohneinheiten im öffentlich geförderten Wohnungsbau (2. Förderweg) wurden bereits an der Juliusstraße realisiert. Ob weitere Neubauten verwirklicht werden können, wird der Sanierungsprozeß zeigen. Die Realisierung von Neubauprojekten ist abhängig von den sich ständig ändernden Anforderungen des Wohnungsmarktes, so daß auch die Planung immer wieder an die aktuelle Nachfrage angepaßt werden muß. Sanierung
bedeutet auch die Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, deren äußeres Erscheinungsbild Mängel aufweist und deren Ausstattungsstandard nicht mehr zeitgemäß ist. Für diese Maßnahmen werden öffentliche Fördergelder angeboten, die speziell von Eigentümern und Mietern in Sanierungsgebieten in Anspruch genommen werden können. Über die Förderprogramme informieren die Sanierungsbeauftragte BSG wie auch die Investitionsbank Berlin (Ansprechpartner siehe Anhang).
| Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Sanierung
Bei der Versorgung des Gebietes mit Heizenergie bestehen erhebliche Einsparpotentiale. Die Verbesserung der Luftqualität kann durch den effektiveren Einsatz der primären Energie
in Nahwärmekonzepten erreicht werden. Der Wärmepreis könnte dabei für den Endverbraucher (Wohnen und Gewerbe) deutlich gesenkt werden. Zudem stehen Betreiberund Fördermodelle zur Verfügung, durch deren Realisierung die Eigentümer von zusätzlichen Investitionen in das Heizungssystem entlastet werden. Notwendige Maßnahmen sind:- Ein Energiekonzept wird erarbeitet.
- Die luftbelastenden Kohleöfen und veraltete Heizungsanlagen werden durch emissionsarme Heiztechniken ersetzt.
- Regenerative Energieformen werden gefördert.
- In eine ökologisch orientierte Sanierung von Gebäuden sollen auch die Hofbereiche einbezogen werden, etwa durch Entsiegelung und Begrünung.
- Altlastenverdachtsflächen werden untersucht und, falls erforderlich, saniert.
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