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Bekanntmachung der Sanierungssatzung
Wenn eine Gemeinde in einem bestimmten Gebiet städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchführen will, wird ein Sanierungsgebiet festgelegt. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes beschließt die Gemeinde als Sanierungssatzung. Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, die Sanierungssatzung ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dies erfolgt in den örtlichen Tageszeitungen und amtlichen Veröffentlichungen. Nur durch die Bekanntmachung wird die Sanierungssatzung rechtsverbindlich. Die Veröffentlichung über die förmliche Festlegung unseres Sanierungsgebietes erfolgte im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 09.11.1995.
Betroffenenvertretung
Im Rahmen der Durchführung der Sanierung sollen die Bewohner, ansässige Gewerbetreibende und die Grundstückseigentümer an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Diese so genannten Sanierungsbetroffenen wählen eine Vertretung und aus ihrer Mitte die Sprecher. In dem höchsten Gremium der Sanierung, dem Sanierungsbeirat, planen und entscheiden die Verwaltung der Gemeinde (in Berlin Bezirk und Senat), die Mieterberatung, der Sanierungsbeauftragte und die Sprecher der Betroffenenvertretung gemeinsam. Die Betroffenenvertretung arbeitet ehrenamtlich. Sie erhält für ihre Aufgaben einen kleinen jährlichen Etat und kann hierdurch unabhängig eigene Ideen entwickeln und vorschlagen.
Die Betroffenenvertretung trifft sich jeden 3. Dienstag im Monat um 18.30 Uhr in der Glasower Straße 67. Interessierte sind herzlich eingeladen. | | | Horst Evertz / Alexander Matthes |   |
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