Südlich des Carl-Weder-Parks – zwischen Wederstraße, Bürgerstraße und Britzer Damm gelegen – ist der Bebauungsplan mit der Bezeichnung XIV-185ca am 01.09.2005 vom Bezirksamt Neukölln festgesetzt worden. Allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete sind somit planungsrechtlich gesichert. Für die Grundstücke südlich der Wederstraße kann nunmehr auch die Neubaukonzeption für die "Townhouses in Neubritz" umgesetzt werden, die durch Selbstnutzer in kleinen Baugruppen errichtet werden sollen.
Für das sog. "Gewerbegebiet Juliusstraße" – zwischen der Autobahn, der Karl-Marx-Straße und der Juliusstraße gelegen – ist ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung XIV-185da am 01.09.2005 vom Bezirksamt Neukölln festgesetzt worden. Für Gewerbe- und Mischgebiete sind dadurch die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden. Die Erschließung des Areals erfolgt mittels einer öffentlichen Straße von der Juliusstraße aus. Für Handwerks- und produzierende Betriebe können nunmehr die Grundstücke erworben und somit Arbeitsplätze geschaffen werden (siehe "Neubritzer Gewerbe im öffentlichen Interesse").
Auskünfte zu den Bebauungsplänen erhalten Sie im Bezirksamt Neukölln, Fachbereich Stadtplanung (siehe "Adressen")