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An dieser Stelle möchten wir Ihnen Begriffe aus dem Sanierungsgeschehen in kurzer Form erläutern. So wie es sich für ein Wörterbuch gehört, beginnen wir mit dem Buchstaben A. In der Folge werden jedoch nicht die alphabetische Reihenfolge, sondern die Wichtigkeit der Begriffe ausschlaggebend für das Sanierungswörterbuch sein.
Abschluss der Sanierung Die Durchführung der Sanierung erstreckt sich in Berlin auf etwa 15 Jahre. Bei Erreichung des Großteils der Sanierungsziele wird die Sanierung für abgeschlossen erklärt. Mit der Aufhebung der Sanierungssatzung wird auch der Sanierungsvermerk aus den Grundbüchern der Grundstücke gelöscht (Entlassung aus der Sanierung). In Einzelfällen kann sich auch ein Anspruch von Eigentümern auf eine vorzeitige „Entlassung“ ergeben, wenn hier alle geplanten Maßnahmen bereits umgesetzt sind (§ 163 Baugesetzbuch, BauGB).
Ausgleichsbetrag In der Regel erhöht sich im Zuge der Sanierung der Wert eines Grundstücks. Ein Beispiel: Vor der Sanierung gaben Geschäfte ihren Betrieb auf, Teile der Bevölkerung wanderten ab und Gebäude wurden vernachlässigt. Durch Einsatz der öffentlichen Mittel konnte ein neuer, attraktiver Stadtteil geschaffen werden (zusätzliche Ladenflächen entstanden, Straßen wurden verkehrsberuhigt, Kindergärten und Spielplätze geschaffen und Innenhöfe begrünt). Die Folge: Die Nachfrage nach Wohnungen nahm wieder zu und das Wohlbefinden der Bewohner und der Wert der Immobilien sind gleichermaßen gewachsen. Ohne die Sanierung wäre dies allerdings nicht möglich gewesen. Deswegen verlangt die Gemeinde am Ende der Sanierung einen Teil der Kosten durch das Erheben des Ausgleichsbetrags von den Grundstückseigentümern zurück (§ 154 Baugesetzbuch, BauGB). | Alexander Matthes | Monika Bister |   |
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