Stand: Juni 2003, 3. Fassung
Bereits in der Nr. 4 unserer Sanierungszeitung berichteten wir über die Funktion des Rahmenplans im Sanierungsgebiet. Dieses Planungsinstrument ist für die ausführende Verwaltung sowie für Eigentümer, Mieter und Nutzer die Entscheidungsgrundlage überbauliche und strukturelle Veränderungen im Gebiet. Bei Bedarf wird der Plan überarbeitet, er ist also ein dynamisches Instrument. Im Rahmen der Sanierungsdurchführung ergaben sich immer wieder Veränderungen, so dass hiermit nach 1998 und 2001 die mittlerweile dritte geänderte Fassung des ursprünglich 1995 aufgestellten Rahmenplans vorliegt. Die im November 2002 vom Bezirksamt Neukölln beschlossenen Änderungen sind hier kurz zusammengefasst. |