 
| | Werbetafeln im Stadtbild | Eine andauernde Kontroverse
Jeder sieht sie tagtäglich - meistens unbewusst. Sie sind allgegenwärtig und treten häufig in kleinen Gruppen auf: Werbetafeln! Sie sollen im öffentlichen Raum Aufmerksamkeit erregen und die Botschaften der Werbeindustrie zu Produkten und Dienstleistungen transportieren. Ein großer Markt, auf dem viel Geld umgesetzt wird! Auch die Eigentümer, auf deren Grundstücken diese Tafeln aufgestellt sind, erhalten dafür eine entsprechende Nutzungsgebühr. Werbetafeln
sind aber aus bauordnungs- und planungsrechtlicher Sicht auch bauliche Anlagen, die bei ihrer Errichtung der Genehmigung bedürfen. Die Berliner Bauordnung enthält in §11 folgende Aussagen zu Werbeanlagen: Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Die Bauordnung unterscheidet zudem noch Anlagen für Werbung am Standort der Leistung von anderen, allgemeineren Werbungsformen. Demnach wird zum Beispiel ein Bäcker, der an seinem Laden für seine Brötchen wirbt, immer eine Genehmigung bekommen. Auf öffentlichen Straßen können dagegen Werbeanlagen nur zugelassen werden, soweit sie die Eigenart des Gebietes und das Ortsbild nicht beeinträchtigen. In Neubritz hatte sich in den letzten Jahren eine Flut von Werbetafeln ausgebreitet. Angesichts der weiterhin nicht abnehmenden Menge
an Anträgen, wurde eine Beeinträchtigung des Ortsbildes eindeutig festgestellt. Da sich Werbetafeln auch häufig an Grundstücken befinden, die nicht oder nur wenig genutzt werden, tragen sie so meist nicht gerade zum positiven Eindruck eines Gebietes bei. Schließlich ist nicht anzunehmen, dass ein Eigentümer sein Wohn- oder Gewerbegebäude mit einer Werbetafel zustellt, wenn er eine lohnendere Nutzungsmöglichkeit weiß. Oft sammelt sich hinter den Werbetafeln dann auch noch der Wohlstandsmüll, für dessen Ausgangsprodukte vorne auf Hochglanzpapier oder/und im Großformat geworben wird. Seit 1999 werden nun in Neubritz keine neuen Werbeanlagen mehr genehmigt und dort, wo die Vertragslaufzeiten beendet sind, werden die ersten Anlagen abgebaut. Dies ist nur mit dem Genehmigungsvorbehalt in Sanierungsgebieten möglich, der auch gewerbliche Verträge dieser Art mit einschließt. Seitdem an der Rungius-/Ecke Bürgerstraße die Tafeln verschwunden
sind, hat sich das Müllproblem laut Aussagen von Bewohnern und Freiflächen-Nutzern deutlich verringert. An den Hauptverkehrsstraßen Karl-Marx-Straße/Buschkrugallee und Hermannstraße/Britzer Damm sind Werbeanlagen weiterhin nach Antrag und Prüfung durch die Bauaufsicht und die Stadterneuerung zulässig, da dort naturgemäß eine andere Qualität des Ortsbildes vorliegt und mit der Werbung oft auch ein der Orientierung dienender, verkehrlicher Hinweis verbunden ist. | |
 |  | Horst Evertz, BSG |  
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